QS-Brandschutz
- Qualitätssicherungspflicht
Diese hält fest, das während des gesamten Lebenszyklus einer Baute oder Anlage eine wirkungsvolle Qualitätssicherung sichergestellt werden muss. Diese gilt es regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
- Dokumentationspflicht
Zur Wahrung der Unterhaltspflicht müssen der Eigentümerschaft entsprechende Dokumente abgegeben und bei Änderungen nachgeführt werden.
- Qualitätssicherungsstufe (QSS)
Eine Baute oder Anlage wird je nach Nutzung, Gebäudehöhe, Gebäudeausdehnung, Bauweise und besonderen Brandrisiken durch die Brandschutzbehörde in 4 Qualitätssicherungsstufen (QSS 1 bis 4) eingeteilt.
- Übereinstimmungserklärung
Der QS Verantwortliche Brandschutz bestätigt der Eigentümerschaft rechtsgültig, dass das Bauvorhaben gemäss der brandschutztechnischen Baubewilligung vollständig und fachgerecht umgesetzt sowie überprüft wurde. Die Verantwortung über die Qualitätssicherung während des gesamten Lebenszyklus einer Baute oder Anlage liegt bei der Eigentümerschaft.
Brandschutzkonzept
Ein Brandschutzkonzept beinhaltet die aufeinander abgestimmten, objektbezogenen Einzelmassnahmen aus dem vorbeugenden baulichen sowie technischen Brandschutz, dem organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz. Unter Berücksichtigung insbesondere der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadenausmasses werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfungen im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben und stellen somit eine zielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes für das betreffende Bauvorhaben dar.
Ein Brandschutzkonzept hat immer einen Bezug zu einem bestimmten Planungsstand. Es muss im Laufe der Planung und Realisierung bei wesentlichen Änderungen, spätestens aber mit der Schlussabnahme überprüft und falls notwendig nachgeführt werden.
Person
Marco Spiess
Tel. +41 79 458 69 03
info@spiess-bauberatung.ch
eidg. dipl. Brandschutzexperte VKF
eidg. dipl. Schreinermeister